Bereits im Kapitel Bruchrechung tauchte das Thema Prozentrechnung auf. Prozent heißt von Hundert. p Prozent (%) sind:
p % der Menge M ist die Teilmenge T
Von Brutto- und Nettobeträgen spricht man, wenn auf den Nettobetrag N eine Steuer S in Form eines festen Prozentsatzes p erhoben wird: S = N*p. Der Bruttobetrag B ist N+S:
Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, wird vom Staat für alle gewerblich verkauften Waren erhoben. Sie beträgt im allgemeinen
Sie wird insbesondere auf allen Quittungen ausgewiesen. Das Verhältnis von Netto und Brutto ist daher der Faktor (1+p) = 1,19:
- Der Kunde bezahlt den Bruttobetrag B=N*1,19,
- der Verkäufer führt als Steuer s=N*0,19 ab und
- behält als Einnahme den Nettoumsatz N.
Kleinstunternehmer bis 30.000 € Jahresumsatz sind umsatzsteuerbefreit. Gehörst du als Unternehmer nicht mehr dazu, dann musst du um beispielsweise 10 € netto einzunehmen, einen Brutto-Verkaufpreis von 10 € *1,19 = 11,90 € ausweisen.