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Rechnen

Brutto Netto Umrechnung

Bereits im Kapitel Bruchrechung tauchte das Thema Prozentrechnung auf. Prozent heißt von Hundert. p Prozent (%) sind:

    \[ p\% = \frac{p}{100} \]

p % der Menge M ist die Teilmenge T

    \[ T= \frac{p}{100} * M = \frac{p * M}{100} \]

Von Brutto- und Nettobeträgen spricht man, wenn auf den Nettobetrag N eine Steuer S in Form eines festen Prozentsatzes p erhoben wird: S = N*p. Der Bruttobetrag B ist N+S:

    \[ B = N * (1+p)\]

Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, wird vom Staat für alle gewerblich verkauften Waren erhoben. Sie beträgt im allgemeinen

    \[p=19\%=\frac{19}{100}=0,19\]

Sie wird insbesondere auf allen Quittungen ausgewiesen. Das Verhältnis von Netto und Brutto ist daher der Faktor (1+p) = 1,19:

  • Der Kunde bezahlt den Bruttobetrag B=N*1,19,
  • der Verkäufer führt als Steuer s=N*0,19 ab und
  • behält als Einnahme den Nettoumsatz N.

Kleinstunternehmer bis 30.000 € Jahresumsatz sind umsatzsteuerbefreit. Gehörst du als Unternehmer nicht mehr dazu, dann musst du um beispielsweise 10 € netto einzunehmen, einen Brutto-Verkaufpreis von 10 € *1,19 = 11,90 € ausweisen.