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Die Europäische Union: Staaten, Aufgaben und Entscheidungen

Lernziel: Du unterscheidest Europa und EU, kennst die wichtigsten EU-Institutionen und kannst einen vereinfachten Gesetzgebungsprozess erklären. Geeignet ab etwa Klasse 8.

Europa ist ein Kontinent, die EU ein politischer Zusammenschluss

Die Europäische Union besteht aus 27 Mitgliedstaaten (Stand: Oktober 2026). Deutschland gehört dazu, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich beispielsweise nicht. Die EU ist weder identisch mit Europa noch ein einzelner Staat. Ihre Mitgliedstaaten haben ihr durch Verträge bestimmte Aufgaben übertragen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte engere Zusammenarbeit Frieden sichern und wirtschaftliche Verflechtungen stärken. Aus den europäischen Gemeinschaften entwickelte sich die heutige EU. Die Mitgliedstaaten bleiben eigenständige Staaten, entscheiden in vereinbarten Bereichen aber gemeinsam.

Was bringt die Zusammenarbeit?

  • Binnenmarkt: Gemeinsame Regeln erleichtern den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie die Freizügigkeit von Personen. Dabei gelten konkrete rechtliche Voraussetzungen.
  • Gemeinsame Standards: Beispielsweise für Verbraucher- und Umweltschutz.
  • Gemeinsame Projekte: Etwa bei Forschung, Infrastruktur und Austauschprogrammen.
  • Gemeinsames Gewicht: Staaten können bestimmte Interessen international gemeinsam vertreten.

Wer entscheidet?

InstitutionWer sitzt dort?Kernaufgabe
Europäisches ParlamentDirekt gewählte AbgeordneteBeschließt viele EU-Gesetze gemeinsam mit dem Rat; demokratische Kontrolle.
Rat der Europäischen UnionFachministerinnen und Fachminister der MitgliedstaatenVertritt die Regierungen bei Gesetzgebung und Koordination.
Europäische KommissionEin Mitglied je Mitgliedstaat; gemeinsames KollegiumSchlägt meist Gesetze vor, führt Aufgaben aus und überwacht die Anwendung des EU-Rechts.
Europäischer RatStaats- und Regierungschefs sowie sein Präsident und die Kommissionspräsidentin bzw. der KommissionspräsidentLegt die großen politischen Leitlinien fest; erlässt keine EU-Gesetze.
Gerichtshof der Europäischen UnionRichterinnen und Richter in der EU-GerichtsbarkeitSichert die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts.

Beispiel: Eine gemeinsame Produktregel entsteht

Angenommen, die EU will für ein bestimmtes Produkt eine einheitliche Kennzeichnung einführen. Im häufig verwendeten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren läuft das vereinfacht so:

  1. Die Kommission erarbeitet einen Vorschlag.
  2. Parlament und Rat beraten den Text und können Änderungen verlangen.
  3. Beide müssen sich auf denselben Gesetzestext verständigen.
  4. Nach dem Beschluss wird die Regel je nach Rechtsform unmittelbar anwendbar oder muss von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Eine Verordnung gilt grundsätzlich unmittelbar. Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Erreichen vorgegebener Ziele und muss normalerweise in nationales Recht umgesetzt werden. Nicht alle EU-Entscheidungen folgen demselben Verfahren.

Drei häufige Verwechslungen

  • EU und Eurozone: Nicht jedes EU-Land verwendet den Euro.
  • EU und Schengenraum: Die gemeinsame Reiseregion ist nicht deckungsgleich mit der EU. Auch bestimmte Nicht-EU-Staaten gehören dazu; vorübergehende Grenzkontrollen bleiben unter Bedingungen möglich.
  • Europäischer Rat, Rat der EU, Europarat: Der Europarat ist eine eigenständige internationale Organisation und keine EU-Institution.

Ob eine Entscheidung auf EU-Ebene oder national getroffen werden soll, ist eine wichtige politische Frage. Das Subsidiaritätsprinzip verlangt in Bereichen geteilter Zuständigkeit eine Begründung, warum gemeinsames Handeln geeigneter ist.

Übungsaufgaben

  1. Ist die Schweiz ein EU-Mitglied?
  2. Wer wird direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt?
  3. Welcher Rat besteht aus nationalen Fachministerinnen und Fachministern?
  4. Wer entscheidet im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über einen Kommissionsvorschlag?
Lösungen anzeigen
  1. Nein. Europa als geografischer Raum und EU-Mitgliedschaft sind verschieden.
  2. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
  3. Der Rat der Europäischen Union.
  4. Europäisches Parlament und Rat der EU gemeinsam. Die Kommission kann den Vorschlag nicht allein zum Gesetz machen.

Quellen und weiterführende Informationen

Inhalt geprüft und überarbeitet am 8. Oktober 2026.

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Demokratie und Gewaltenteilung: Wer entscheidet und wer kontrolliert?

Lernziel: Du kannst die drei Staatsgewalten unterscheiden und erklären, warum Demokratie mehr als Mehrheitsentscheidungen bedeutet. Geeignet ab etwa Klasse 8.

Was macht einen Staat demokratisch?

In einer Demokratie muss staatliche Herrschaft auf die Bevölkerung zurückführbar sein. In Deutschland geschieht das vor allem durch Wahlen zu Parlamenten. Menschen können politische Entscheidungen öffentlich diskutieren, sich organisieren und eine andere Regierung wählen.

Zur freiheitlichen Demokratie gehören außerdem Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, freie Medien und geschützte Opposition. Eine Mehrheit darf nicht beliebig die Rechte anderer abschaffen. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat; staatliches Handeln ist an Verfassung, Gesetz und Recht gebunden.

Drei Gewalten, verschiedene Aufgaben

GewaltAufgabeBeispiele
LegislativeGesetze beschließen und Regierung kontrollierenBundestag; Beteiligung des Bundesrates an der Bundesgesetzgebung.
ExekutivePolitik führen und Gesetze ausführenBundesregierung, Landesregierungen, Behörden und Polizei.
JudikativeRechtsstreitigkeiten entscheiden; Recht anwendenUnabhängige Gerichte; Verfassungsgerichte prüfen verfassungsrechtliche Fragen.

„Gewalt“ meint hier staatliche Entscheidungs- und Durchsetzungsmacht. Die Aufteilung soll verhindern, dass dieselbe Stelle Regeln beliebig setzt, ausführt und sich anschließend selbst Recht gibt.

Wie hängen Bundestag und Regierung zusammen?

Die Wahlberechtigten wählen den Bundestag. Nach Artikel 38 müssen Bundestagswahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin; diese Person wird also nicht unmittelbar von der Bevölkerung gewählt. Parteien bilden häufig eine Koalition, um eine parlamentarische Mehrheit zu erreichen.

Die Regierung benötigt parlamentarische Unterstützung, wird aber zugleich kontrolliert: beispielsweise durch Fragen, Debatten, Ausschüsse und Haushaltsentscheidungen. Die Opposition kritisiert, prüft und bietet Alternativen an. Weil Regierung und Parlamentsmehrheit eng zusammenarbeiten, spricht man auch von Gewaltenverschränkung. Gewaltenteilung bedeutet nicht, dass die Gewalten völlig kontaktlos nebeneinander stehen.

Was machen die Länder und der Bundesrat?

Deutschland ist ein Bundesstaat. Bund und Länder teilen staatliche Aufgaben und Zuständigkeiten. Im Bundesrat wirken Mitglieder der Landesregierungen an Bundesangelegenheiten mit. Der Bundesrat ist kein zweiter Bundestag und wird nicht als Bundesparlament direkt von der Bevölkerung gewählt. Welche Mitwirkungsrechte er bei einem Gesetz hat, hängt von dessen Art ab.

Beispiel: Eine Demonstration wird untersagt

  1. Das zuständige Parlament hat gesetzliche Regeln für Versammlungen beschlossen.
  2. Eine zuständige Behörde wendet diese Regeln auf den Einzelfall an und untersagt eine Versammlung.
  3. Die betroffene Person hält das Verbot für rechtswidrig und kann gerichtlichen Rechtsschutz suchen.
  4. Das Gericht überprüft die Entscheidung anhand des Rechts. Es darf nicht einfach nach Wunsch der Regierung entscheiden.

Das Beispiel zeigt, warum Grundrechte und unabhängige Gerichte neben Wahlen wichtig sind. Die Presse kontrolliert öffentlich durch Recherche und Kritik; sie ist aber keine vierte Staatsgewalt im verfassungsrechtlichen Sinn.

Übungsaufgaben

  1. Ordne zu: Bundestag, Polizei, Verwaltungsgericht.
  2. Warum ist „Demokratie heißt: Die Mehrheit darf alles“ falsch?
  3. Wer wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler?
  4. Warum ist Regierungskontrolle auch dann nötig, wenn die Regierung gewählt beziehungsweise parlamentarisch legitimiert ist?
Lösungen anzeigen
  1. Bundestag: Legislative. Polizei: Exekutive. Verwaltungsgericht: Judikative.
  2. Auch Mehrheiten sind an Grundrechte und Verfassung gebunden; Minderheitenrechte müssen geschützt sein.
  3. Der Bundestag.
  4. Demokratische Legitimation schließt Machtmissbrauch und Fehler nicht aus. Kontrolle begrenzt Macht und macht Entscheidungen überprüfbar.

Quellen und weiterführende Informationen

Inhalt geprüft und überarbeitet am 8. Oktober 2026.

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Bundesweite Feiertage

Lernziel: Du kennst die Feiertage, die in allen Bundesländern gelten, und unterscheidest religiöse Bedeutung, Brauchtum und gesetzliche Regelungen.

In allen 16 Bundesländern gelten neun gesetzliche Feiertage. Weitere Feiertage hängen vom Bundesland, teilweise auch vom Ort ab. Weihnachten zählt dabei als zwei einzelne Feiertage.

FeiertagDatum
Neujahr1. Januar
KarfreitagFreitag vor Ostersonntag
OstermontagMontag nach Ostersonntag
Tag der Arbeit1. Mai
Christi Himmelfahrt39 Tage nach Ostersonntag
Pfingstmontag50 Tage nach Ostersonntag
Tag der Deutschen Einheit3. Oktober
Erster Weihnachtstag25. Dezember
Zweiter Weihnachtstag26. Dezember

Neujahr und unser Kalender

Im heute international verbreiteten gregorianischen Kalender beginnt das Jahr am 1. Januar. Papst Gregor XIII. führte diesen Kalender 1582 als Reform des julianischen Kalenders ein; Länder übernahmen ihn zu unterschiedlichen Zeiten. Andere Kulturen und Religionen kennen zusätzliche Kalender und Neujahrsfeste.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gregorianischer_Kalender#/media/Datei:Ewiger_Kalender_gregorianisch.png

Ein normales Kalenderjahr hat 365 Tage. Eine Jahreszahl, die durch 4 teilbar ist, bezeichnet grundsätzlich ein Schaltjahr. Ausnahme: volle Jahrhundertjahre sind nur dann Schaltjahre, wenn sie auch durch 400 teilbar sind. Daher war 2000 ein Schaltjahr, 1900 dagegen nicht. Der zusätzliche Tag ist der 29. Februar.

In 400 Jahren gibt es 97 Schaltjahre. Die mittlere Jahreslänge beträgt deshalb 365 + 97/400 = 365,2425 Tage. Damit nähert der Kalender die Länge des tropischen Jahres an.

Karfreitag und Ostern

An Karfreitag erinnern Christinnen und Christen an das Leiden und den Tod Jesu am Kreuz. An Ostern feiern sie seine Auferstehung. Ostern ist das zentrale Fest des christlichen Glaubens. Die österliche Festzeit reicht bis Pfingsten.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Karfreitag
Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ostern

Die kirchlichen „drei österlichen Tage“ reichen vom Abend des Gründonnerstags bis zum Ostersonntag, nicht bis zum Ostermontag. Der Ostermontag ist jedoch in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Ostereier und Osterhasen gehören zu verbreiteten Bräuchen; Brauchtum und religiöse Bedeutung sind nicht dasselbe.

1. Mai: Tag der Arbeit

Der 1. Mai steht in der Tradition der internationalen Arbeiterbewegung und ihrer Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen, insbesondere dem Achtstundentag. Internationale Maidemonstrationen wurden ab 1890 organisiert. In Deutschland war der Tag 1919 einmalig gesetzlicher Feiertag.

Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Mai#/media/Datei:Df_roe-neg_0002110_001-004_Demonstranten_auf_dem_Augustusplatz_Fotothek.jpg

Die Nationalsozialisten erklärten den 1. Mai 1933 zum „Tag der nationalen Arbeit“; am folgenden Tag zerschlugen sie die freien Gewerkschaften. Heute steht der Tag der Arbeit für Arbeitnehmerrechte und soziale Fragen.

Christi Himmelfahrt und Pfingsten

An Christi Himmelfahrt feiern Christinnen und Christen die Rückkehr Jesu zu Gott. Das Fest liegt 39 Tage nach Ostersonntag, also am 40. Tag, wenn Ostersonntag mitgezählt wird. Es fällt stets auf einen Donnerstag. In Deutschland wird an diesem Tag auch Vatertag gefeiert.

Darstellung der Himmelfahrt aus der Zeit 400
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Christi_Himmelfahrt

Pfingsten erinnert an die Sendung des Heiligen Geistes und wird häufig als Geburtstag der Kirche bezeichnet. Pfingstsonntag liegt sieben Wochen beziehungsweise 49 Tage nach Ostersonntag. Pfingstmontag folgt einen Tag später und ist bundesweit gesetzlicher Feiertag.

Ausgießung des heiligen Geistes im Rabbula-Evaneliar, einer syrischen Pergament-Handschrift der Evangelien aus dem Jahr 586
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pfingsten

3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit

1949 entstanden die Bundesrepublik und die DDR. Ab dem 13. August 1961 errichtete die DDR die Berliner Mauer. Sie trennte Ost- und West-Berlin und umschloss West-Berlin gegenüber dem umliegenden DDR-Gebiet.

Bildquelle: https://www.br.de/kinder/tag-der-deutschen-einheit-ein-besonderer-feiertag-fuer-deutschland-kinder-lexikon-100.html Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Tag_der_Deutschen_Einheit

Der Mauerfall am 9. November 1989 war ein entscheidender Schritt der friedlichen Revolution. Die staatliche Wiedervereinigung folgte am 3. Oktober 1990. An sie erinnert der Tag der Deutschen Einheit.

Weihnachten

An Weihnachten feiern Christinnen und Christen die Geburt Jesu. Der 25. und 26. Dezember sind in Deutschland gesetzliche Feiertage. Heiligabend am 24. Dezember ist dagegen kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag; dasselbe gilt für Silvester am 31. Dezember.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachten

Weihnachtsbaum, gemeinsames Essen und Geschenke gehören zu verbreiteten Bräuchen. Zeitpunkt und Form der Bescherung unterscheiden sich nach Land und Familientradition. Für manche Menschen steht der Gottesdienst im Mittelpunkt, für andere das Familienfest.

Übungsaufgaben

  1. Warum zählt Weihnachten in der Übersicht als zwei Feiertage?
  2. Ist Heiligabend ein allgemeiner gesetzlicher Feiertag?
  3. Ist 2100 ein Schaltjahr?
  4. Warum liegen Himmelfahrt und Pfingsten nicht jedes Jahr auf demselben Kalenderdatum?
Lösungen anzeigen
  1. Der 25. und der 26. Dezember sind jeweils gesetzliche Feiertage.
  2. Nein. Die allgemeinen gesetzlichen Weihnachtsfeiertage sind der 25. und 26. Dezember.
  3. Nein: 2100 ist durch 100, aber nicht durch 400 teilbar.
  4. Ihre Daten hängen vom beweglichen Ostertermin ab.

Quellen und weiterführende Informationen

Inhalt geprüft und überarbeitet am 8. Oktober 2026.

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Deutschland

Lernziel: Du kannst zentrale Etappen deutscher Geschichte einordnen und Staat, Nation, Monarchie, Republik und Demokratie unterscheiden. Die heutige Bundesrepublik ist das Ergebnis einer langen, nicht geradlinigen Entwicklung.

Vor 1800: kein einheitlicher Nationalstaat

Große Teile des deutschsprachigen Raums gehörten zum Heiligen Römischen Reich, einem Verband vieler Territorien. Dazu zählten Fürstentümer, kirchliche Herrschaften und freie Städte. Österreich und Preußen waren bedeutende Mächte. Eine gemeinsame Sprache bedeutete noch keine gemeinsame staatliche Ordnung.

1789–1815: Revolution und Napoleon

1789 begann die Französische Revolution. Sie richtete sich gegen die ständische Ordnung und die Vorrechte von Adel und Klerus. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte formulierte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die damals jedoch nicht für alle Menschen gleichermaßen verwirklicht wurden. 1792 wurde die Monarchie abgeschafft; 1793 wurde Ludwig XVI. hingerichtet. Während der Terrorherrschaft wurden Menschen verschiedener Gruppen verfolgt. Der Adel wurde nicht „weitgehend getötet“.

Napoleon gelangte 1799 an die Macht und krönte sich 1804 zum Kaiser. Seine autoritäre Herrschaft verband militärische Expansion mit Reformen wie dem Code civil. Er beherrschte oder beeinflusste große Teile Europas, nicht ganz Europa. 1806 entstand der Rheinbund unter seinem Einfluss; zugleich endete das Heilige Römische Reich.

Nach dem gescheiterten Russlandfeldzug 1812 folgten die Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 und die Abdankung 1814. Nach seiner Rückkehr wurde Napoleon 1815 bei Waterloo endgültig besiegt. Der Wiener Kongress 1814/15 ordnete Europa neu; der Deutsche Bund entstand. Die Restauration stärkte monarchische Herrschaft, während Forderungen nach Freiheit und nationaler Einheit fortbestanden.

1848/49 und 1871: zwei Wege zur Einheit

In der Revolution von 1848/49 forderten Menschen Grundrechte, politische Mitbestimmung und einen deutschen Nationalstaat. Die Frankfurter Nationalversammlung beschloss im März 1849 die Paulskirchenverfassung. Sie setzte sich nicht dauerhaft durch: Der preußische König lehnte die Kaiserkrone ab, revolutionäre Bewegungen wurden militärisch niedergeschlagen.

Unter Bismarck wurde die Einigung später unter preußischer Führung und ohne Österreich vorangetrieben. Während des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 entstand das Deutsche Reich. Am 18. Januar 1871 wurde Wilhelm I. im Spiegelsaal von Versailles bei Paris zum Deutschen Kaiser ausgerufen. Das Kaiserreich hatte einen gewählten Reichstag, war aber lange keine parlamentarische Demokratie: Die Regierung war vom Kaiser und nicht vom Vertrauen des Reichstags abhängig.

1914–1933: Weltkrieg und Weimarer Republik

Der Erste Weltkrieg dauerte von 1914 bis 1918. Deutschland und Österreich-Ungarn gehörten zu den Mittelmächten, die den Krieg verloren. In der Novemberrevolution 1918 endete die deutsche Monarchie; die Republik wurde ausgerufen. Die Weimarer Republik brachte parlamentarische Demokratie und das Frauenwahlrecht. Sie war durch Kriegsfolgen, politische Gewalt, antidemokratische Kräfte und Wirtschaftskrisen belastet.

1933–1945: Diktatur, Verfolgung und Krieg

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Die Nationalsozialisten zerstörten anschließend mit Terror und der Ausschaltung von Grundrechten, Parlament und Opposition die Demokratie. Sie verfolgten zahlreiche Bevölkerungsgruppen und ermordeten im Holocaust etwa sechs Millionen europäische Jüdinnen und Juden.

Mit dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg in Europa. Dort endete er mit der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945; weltweit erst nach Japans Kapitulation im September 1945.

Seit 1949: Teilung und Wiedervereinigung

Nach dem Krieg wurde Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. 1949 entstanden die Bundesrepublik im Westen und die DDR in der sowjetischen Besatzungszone. Berlin hatte einen besonderen Viermächte-Status. Die Bundesrepublik entwickelte sich als parlamentarische Demokratie; ihr erster Bundeskanzler war Konrad Adenauer. Die DDR war eine SED-Diktatur.

Die friedliche Revolution in der DDR und der Mauerfall am 9. November 1989 eröffneten den Weg zur staatlichen Einheit. Am 3. Oktober 1990 traten die auf dem Gebiet der DDR gebildeten Länder der Bundesrepublik bei; Berlin wurde vereinigt. Mauerfall und Wiedervereinigung sind also verschiedene Ereignisse.

Begriffe zum Einordnen

  • Nation: eine historisch entstandene Vorstellung von Zusammengehörigkeit. Sie ist nicht automatisch mit einem Staat identisch.
  • Staat: eine politische Ordnung mit Staatsgebiet, Bevölkerung und Staatsgewalt.
  • Republik: Das Staatsoberhaupt erhält seine Stellung nicht durch eine erbliche Monarchie. Eine Republik kann trotzdem eine Diktatur sein.
  • Demokratie: Herrschaft wird durch die Bevölkerung legitimiert; freie Wahlen, Grundrechte und Machtkontrolle sind entscheidend.

Übungsaufgaben

  1. Ordne zeitlich: Reichsgründung, Wiedervereinigung, Paulskirchenverfassung, Gründung der Bundesrepublik.
  2. Warum genügt ein gewähltes Parlament allein nicht für eine parlamentarische Demokratie?
  3. Welches Ereignis gehört zum 9. November 1989, welches zum 3. Oktober 1990?
Lösungen anzeigen
  1. 1849 Paulskirchenverfassung; 1871 Reichsgründung; 1949 Bundesrepublik; 1990 Wiedervereinigung.
  2. Es kommt auch darauf an, ob die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist und ob freie Wahlen, Grundrechte und wirksame Machtkontrolle bestehen.
  3. 9. November 1989: Mauerfall. 3. Oktober 1990: staatliche Wiedervereinigung.

Quellen und weiterführende Informationen

Inhalt geprüft und überarbeitet am 8. Oktober 2026.